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Kosten

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Das Honorar für Psychotherapie für Privat- und Beihilfeversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) und beträgt 100,55 EUR für jede Therapiesitzung von 50 Minuten.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten einer Verhaltenstherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin übernommen werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten.

Im Erstgespräch besprechen wir dann das weitere Vorgehen: Die sogenannten probatorischen Sitzungen (bis zu fünf), zu welchen das Erstgespräch gehört, werden ohne Antrag von den Krankenkassen und der Beihilfe bezahlt. Diese dienen des gegenseitigen Kennenlernens und der Diagnostik.

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Selbstzahler

Falls Sie es wünschen, können Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen. Ihre Krankenkasse erhält dann keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

 

Beratung/Coaching

Eine psychologische Beratung wird nicht von den Krankenkassen übernommen und muss deshalb immer selbst gezahlt werden. Der Satz für 50 Minuten beträgt 120 Euro.

 

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